Netzwerk - Bundesweit
Eine Vernetzung der Kompetenzen für Arbeitnehmervertretung
ist gerade in Angelegenheiten der Betriebsverfassung sehr wichtig, um die Interessen bestmöglich zu vertreten und die Qualität der Beratung stetig zu verbessern. Deshalb ist die Partnergesellschaft Mitglied im Netzwerk für Arbeitnehmerrechte ( www.br-anwaelte.de ) – einer bundesweiten Kooperation von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich auf Arbeitsrecht und den Interessen der Arbeitnehmer spezialisiert haben.
Unsere Kompetenz ist die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mit unserer Erfahrung lösen wir Ihre arbeitsrechtlichen Probleme – gerichtlich und außergerichtlich. Betriebs- und Personalräte erhalten von uns eine umfassende Unterstützung – von der Schulung über Beratung bis zur Vertretung in Einigungsstellen und vor den Arbeits- und Verwaltungsgerichten.
Unsere bundesweite Vernetzung ermöglicht eine effektive Interessenwahrnehmung in überregionalen Angelegenheiten, z.B. bei der gleichzeitigen Vertretung von mehreren Betriebsräten eines Unternehmens oder der Beratung von Gesamt- und Konzernbetriebsräten.
Wir verstehen es als unsere vordringliche Aufgabe, den Betriebsräten und Arbeitnehmern den rechtlichen Kenntnisstand zu vermitteln, der zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, aber auch dazu geeignet ist, eine Reflexion auf die eigene Position zu ermöglichen und Handlungsstrategien zu entwickeln, um das rechtlich Bestmögliche für die Kolleginnen und Kollegen zu artikulieren und wenn möglich durchzusetzen.
Unser Netzwerk ist indessen nicht rein juristischer Natur. Der politische Gehalt und Zweck der Mitbestimmung der Arbeiterseite im Vergleich zum Kapital ist uns bewusst und lässt es nicht vermissen, sich fundamental auf die Seite der Schwächeren zu stellen.