Hinweispflicht verletzt: Bleiberecht trotz Fristversäumnis nach Ablauf des 104c AufenthG

Das Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) gibt langjährig geduldeten Ausländerinnen und Ausländern die Möglichkeit, ihren Aufenthalt zu legalisieren – unter der Voraussetzung, dass sie innerhalb von 18 Monaten bestimmte Integrationsleistungen nachweisen. Doch was passiert, wenn die Ausländerbehörde ihrer Informationspflicht nicht ordnungsgemäß nachkommt und dadurch die Erfüllung dieser Voraussetzungen scheitert? Ein aktueller Fall vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof […]