
Zivilrecht
Auf der Ebene des Allgemeinen Zivilrechts sichern wir die rechtliche Position unserer Mandanten und setzen deren Rechte durch. Wir verstehen uns dabei als dauerhafter rechtlicher Begleiter und optimieren beispielsweise bestehende Verträge, führen Vertragsverhandlungen, erstellen Allgemeine Geschäftsbedingungen und umfassende Vertragswerke. In allen Angelegenheiten des „Vertragsrechts“ wie Werkverträgen oder Kaufverträgen setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten rasch und kompetent durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab.
Ein besonderes Anliegen ist uns auch, Forderungen unserer Mandanten gegenüber Dritten, wie etwa säumigen Schuldnern, einzuziehen. Durch unsere umfassende und umfangreiche Beratung bereits bei aufkeimenden Rechtsstreitigkeiten entlasten wir unsere Mandantschaft bei der Geltendmachung ihrer Rechte. Vor Zivilgerichten setzen wir die Rechte unserer Mandanten konsequent durch, und dies bundesweit. Unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts erlaubt uns auch hier eine fundierte und straffe Unterstützung unserer Mandanten.