Unsere Kanzlei
Der Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei liegt im Bereich des Arbeits- und Zivilrechts.
Wir vertreten Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften vor jedem deutschen Gericht. Aufgrund unserer Spezialisierung und langjährigen Erfahrung führen wir alle Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor allen Landesarbeitsgerichten sowie Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht. Zu unseren Mandanten gehören ArbeitnehmerInnen, Betriebsräte und Personalräte aus Klein-, Mittel- und Großbetrieben aller Branchen sowie Gewerkschaften. Wir schulen Betriebsräte, Personalräte und Wahlvorstände zu einer Vielzahl von Seminarthemen. Dabei berücksichtigen wir ihre individuellen Wünsche hinsichtlich Inhalt, Ort und Zeitpunkt der Schulung.
Wir beraten und vertreten in allen Belangen des Zivilrechts, gerichtlich wie außergerichtlich. Dabei begleiten wir Existenzgründer bei der Errichtung eines Unternehmens, gestalten Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wir beraten und vertreten sowohl regionale als auch überregional und unterstützen unsere Mandanten dauerhaft in allen zivilrechtlichen Bereichen wie etwa bei Werkverträgen, Kaufverträgen, Mietverträgen oder im Bereich des Handelsvertreterrechts. Wir optimieren bestehende Verträge, passen Allgemeine Geschäftsbedingungen an und informieren über Neuerungen in Gesetz und Rechsprechung. Ein großes Anliegen ist uns der rasche und optimale Forderungseinzug bei säumigen Schuldnern.